Seniorenvertretungen Förderung

    Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung

    Mehr als 143 Gemeinschaften kämpfen für die Rechte älterer Menschen in Hessen. Wie sie sich gegen den demokratischen Einflussmangel stemmen, erfahrt ihr hier!

    Beschreibung

    Kommunale Seniorenvertretungen

    Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als "Seniorenvertretungen" gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen - derzeit ca. 143 in Hessen - wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen.
    Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen - Seniorenbeirat, Seniorenreferat, Seniorenforum u.ä. - und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinsatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen anzustreben, ist ein Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH).

    Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in  Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich,  parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

    Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

    • Die LSVH e.V. sieht sich als Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene
    • Die Landesregierung beteiligt die LSVH e.V. in allen Angelegenheiten des Landes, die diese Interessen in besonderer Weise betreffen. Ansprechpartner der LSVH e.V. ist das für Seniorenpolitik zuständige Ressort der hessischen Landesregierung.
    • Die LSVH e.V. sieht ihre Aufgabe neben Informationen in den Bereichen der Seniorenpolitik auch in der Unterstützung bestehender sowie bei der Gründung neuer Seniorenvertretungen.
    • Die LSVH e.V. sieht sich als Impulsgeber für seniorenpolitische Themen.

    zuständige Stelle

    Seniorenvertretungen

    Ansprechpartner

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-0

    Telefax: 06124 510-310

    E-Mail: info@rheingau-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Geisenheim - Stadtverwaltung Geisenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 48

    65366 Geisenheim

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Bürgerbüro
    Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Samstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6722 701-0

    Telefax: +49 6722 701-120

    E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Stichwörter

    Senioren, Rentner, Rentnerinnen, Seniorenrat, Landesseniorenvertretung, Seniorenbeirat, Seniorenvertretung, Seniorinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English