Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

    Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
    Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

    Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

    Ansprechpartner

    Gemeinde Geisenheim - I/3 Personalservice

    Adresse

    Postanschrift

    Rüdesheimer Straße 48

    65366 Geisenheim

    Öffnungszeiten

    Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Bürgerbüro
    Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
    Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6722 701-0

    Telefax: +49 6722 701-120

    E-Mail: stadtverwaltung@geisenheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Weiterbildungsurlaub, Freistellungsanspruch, Weiterbildung, Fortbildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English