Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Stadtwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Wiesweg 2

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Stadtwerke)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14.30 Uhr

    Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 601271

    Telefax: 06123 601272

    E-Mail: gruenflaechen@eltville.de

    E-Mail: stadtwerke@eltville.de

    E-Mail: tiefbau@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Gehwegreinigung, Winterdienst, Schnee räumen, Schmutz, Stadtreinigung, Schneeräumung, Straße kehren, Reinigung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de