Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG)
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Online-Beantragung Gewerbeparkausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Telefon: 06123 697-800
Telefax: 06123 697-890
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Kontaktperson
Frau Nadine Emrich
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-470
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Annette Preuß
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Elisa Bastian
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-190
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Nadine Di Marco
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Telefon Festnetz: 06123 697-424
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Anissa El Bouzaglaoui
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-423
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Straßenverkehr, Regionaler Handwerkerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Handwerkernotdienst, parken, Handwerker, Parkberechtigung, Parkausweis, Pflegedienst, Parkschein