Personalausweis Ausstellung neu wegen VerlustOnline erledigen

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienst

    Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    ID: L100001_378210461

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Gutenbergstraße 13

    65343 Eltville am Rhein

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .

    Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken

    Kontakt

    Telefon: 06123 697-800

    Telefax: 06123 697-890

    E-Mail: buergerservice@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Verloren, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Verlust, Perso, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, verloren, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English