Hochwasserschäden Beseitigung

    Hochwasserschäden Beseitigung

    Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Stadtwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Wiesweg 2

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Stadtwerke)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14.30 Uhr

    Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 601271

    Telefax: 06123 601272

    E-Mail: gruenflaechen@eltville.de

    E-Mail: stadtwerke@eltville.de

    E-Mail: tiefbau@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Deichbruch, Überschwemmung, Überflutung, Gewitter, Wasserstrom, Dammbruch, Hochwasseropfer, Naturkatastrophe, Hochwasserschaden, Hochwasser, Beräumung, Elementarschäden, Katastrophe, Schadensbeseitigung, Hochwasserhilfe, Starkregen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English