Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Amt für Soziales, Kitas, Sport und Vereine
Adresse
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Altes Amtsgericht)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06123 697-447
Telefax: 06123 697-199
E-Mail: soziales@eltville.de
Kontaktperson
Herr Thomas Speth
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
65343 Eltville am Rhein
Amt V
Fax: 06123 697-199
Telefon Festnetz: 06123 697-415
E-Mail: soziales@eltville.de
E-Mail: tagespflege@eltville.de
E-Mail: vereine@eltville.de
E-Mail: kita@eltville.de
Frau Ulrike Cristofaro
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
65343 Eltville am Rhein
Amt V
Telefon Festnetz: 06123 697-199
Telefon Festnetz: 06123 697-450
E-Mail: vereine@eltville.de
E-Mail: kita@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Kommune, Förderung, Auszahlung, Zuwendungen, Beihilfe, Gemeinschaft, Verein, Unterstützung