abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Ordnungspolizei

    Adresse

    Postanschrift

    Rheingauer Straße 41

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Montag und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 697-465

    Telefax: 06123 697-499

    E-Mail: ordnungspolizei@eltville.de

    E-Mail: verwarnungen@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Auto, Abschleppen, Halteverbot, Diebstahl, Unfall, Kfz-Umsetzung, Motorrad, Falschparker, Busspur, Fahrzeug, Kraftfahrzeug, Entfernung von Fahrzeugen, Versetzung, Transporter, Pkw, Kfz, Haltestelle, Umsetzung, Verbringung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de