elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

    Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde kostenfrei beantragen.

    Beschreibung

    Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn 

    • Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
    • der Personalausweis gültig ist.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Gutenbergstraße 13

    65343 Eltville am Rhein

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .

    Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken

    Kontakt

    Telefon: 06123 697-800

    Telefax: 06123 697-890

    E-Mail: buergerservice@eltville.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HMdI am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Personalausweis, neuer Personalausweis, Pass, Perso, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Neuer PA, ePA, Personaldokument, Ausweischip, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de