Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingauer Straße 28

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Standesamt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Gutenbergstraße 13

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Terminvereinbarung
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06123 697-119

    Telefon: 06123 697-120

    Telefon: 06123 697-122

    Telefax: 06123 697-599

    E-Mail: standesamt.or@eltville.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de