Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Schwalbach - Stadtverwaltung Bad Schwalbach
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefax: 06124 500-199
E-Mail: stadt@bad-schwalbach.de
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
-nachmittags nach Vereinbarung-
Öffnungszeiten Bürgerbüro :
Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06124 500-0
Telefax: 06124 500-180
E-Mail: ordnungsamt@bad-schwalbach.de
Internet
Stadt Bad Schwalbach - Bürgerbüro
Beschreibung
vereinbaren Sie hier einen Termin:
https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0
Adresse
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
vereinbaren Sie hier einen Termin:
https://www.etermin.net/stadtbadschwalbach oder telefonisch: 06124/500-0
Kontakt
Telefon: 06124 500-183
Telefax: 06124 500-192
E-Mail: buergerbuero@bad-schwalbach.de
Kontaktperson
Frau Carola Mitrovic
Frau Tanja Ozbolt
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Fax: 06124 500-192
Telefon Festnetz: 06124 500-140
E-Mail: tanja.ozbolt@bad-schwalbach.de
Frau Nathalie Schimank
Frau Jennifer Hänel
Frau Ramona Neubauer
Postanschrift
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Telefon Festnetz: 06124 500-100
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reiseausweis, Ausweis, Pass, Vorläufiger Reisepass, Reisepass