Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Bad Schwalbach: Fundsachen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schwalbach - Zentrale

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    Postfach

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-199

    E-Mail: stadt@bad-schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Schwalbach - Fachbereich 4 -Sicherheit und Ordnung-

    Adresse

    Postanschrift

    Adolfstraße 38

    65307 Bad Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    -nachmittags nach Vereinbarung-

    Öffnungszeiten Bürgerbüro :

    Mo, Mi., Do., Fr. 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06124 500-0

    Telefax: 06124 500-180

    E-Mail: ordnungsamt@bad-schwalbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de