Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen Erteilung

    Sportbootführerschein - Binnen - Motor (SBF)

    Beschreibung

    Sportbootführerscheine (SBF) sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche SBF-Führerscheine erforderlich. Beim SBF wird unterschieden zwischen den Bereichen Motor und Segel.

    Der amtliche SBF Binnen Motor berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motor bis 15 m Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren sonstigen Gewässern.

    Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
    Mindestalter: 16 Jahre

    Zuständigkeit

    Weitere Informationen sowie Lehrgangs- und Prüfungsangebote erhalten Sie bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie vielen Yacht- und Segelclubs, teilweise über die Volkshochschulen oder einfach übers Internet, indem Sie dort z. B. nach "Sportbootführerschein" suchen.

    Ansprechpartner

    Rheingau-Taunus-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 300
    Gebührenfrei

    Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    Telefon: 06124 510-0

    Telefax: 06124 510-310

    E-Mail: info@rheingau-taunus.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung Rheingau-Taunus

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise:

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter "Sportbootvermietungsverordnung".
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bootsführerschein, Sportbootschein, Sportbootführerschein, Sportbootführerschein Binnen, Motorbootschein, Motorbootführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de