Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.

    Zuständigkeit

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17

    65205 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Europaviertel
      Linien:
      • Bus: Linie 18
    • Haltestelle: Schiersteiner Str.
      Linien:
      • Bus: Linie 5, 8, 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3309-2545

    Telefax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
    • Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, die die Begasungen durchführen sollen, Angabe zur Anzahl der sachkundigen Personen und der Befähigungsscheininhaber

    Je nach Betriebsbezogener Erlaubnis gemäß der TRGS 512; TRGS 513 oder TRGS 522 sind noch weiter Unterlagen erforderlich die sich aus den Voraussetzungen der entsprechenden TRGS ergebene.

    Formulare

    Der Antrag kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.

    Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.

    • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (TRGS 512)
    • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513).
    • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)

    Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:

    • Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl,
    • Sachkundenachweis,
    • Zuverlässigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O,
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung,
    • dass die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist,
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    §15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beatragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.

    Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Stichwörter

    Begasungsmittel, Arbeitsschutz, Hydrogencyanid, Überwachung, Blausäure, Formaldehyd, Befähigungsschein, Sulfuryldifluorid, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Begasung, Schädlingsbekämpfung, Biozid-Produkte, Desinfektion, Sachkundige Person, Gefahrenbereich, Begasungstätigkeit, Verantwortliche Person, Ethylenoxid, Cyanwasserstoff, Transporteinheiten, sicherheitstechnische Ausstattung, Arbeitsschutzvorschriften, Gefahrstoffe, Hygiene, Gefahrstoffverordnung, Erlaubnis, Begasungsleiter, TRGS, Phosphorwasserstoff, Sachkundenachweis, Befähigungsscheininhaber, Pflanzenschutzmittel, Raumdesinfektion, Führungszeugnis, Ozon, Biozid, Sulfurylfluorid, Holz- und Bautenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English