Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-0
Telefax: 06074 8180-1914(Infoschalter)
Telefax: 06074 8180-2911
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de
Internet
Stadt Seligenstadt - Bürgeramt - KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online Terminreservierung:
zur Online-Terminvergabe.
Telefonische Terminreservierung:
06182 87-3500
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Str. 100
63500 Seligenstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06182 87-3500
Telefon: 06182 87-3510
Telefon: 06182 87-3540
Telefon: 06182 87-3570
Telefon: 06182 87-3580
Telefax: 06182 87-9369
E-Mail: buergeramt@seligenstadt.de
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle Seligenstadt ist eine Außenstelle des Landkreises Offenbach.
Unsere Kunden können für Zulassungsangelegenheiten auch zur Hauptstelle nach Dietzenbach oder zu den Außenstellen Langen und Mühlheim gehen um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012
Stichwörter
ZB II, ZB, Zulassungsbescheinigung Teil II, Kfz, Auto, Auskunft zur Abholbereitschaft, Fahrzeugbrief Teil II