Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

    • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
    • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
    • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-0

    Telefax: 06074 8180-2911

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Seligenstadt - Bürgeramt - KFZ-Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Online Terminreservierung:
    zur Online-Terminvergabe.

    Telefonische Terminreservierung:
    06182 87-3500

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Str. 100

    63500 Seligenstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 11:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06182 87-3500

    Telefon: 06182 87-3510

    Telefon: 06182 87-3540

    Telefon: 06182 87-3570

    Telefon: 06182 87-3580

    Telefax: 06182 87-9369

    E-Mail: buergeramt@seligenstadt.de

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle Seligenstadt ist eine Außenstelle des Landkreises Offenbach. 

    Unsere Kunden können für Zulassungsangelegenheiten auch zur Hauptstelle nach Dietzenbach oder zu den Außenstellen Langen und Mühlheim gehen um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
       
    • - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation  über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

    Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, Fahrzeug mit Anhänger, 100 km/h-Zulassung, 100 km/h-Plakette, Anhänger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de