Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler ErteilungOnline erledigen

    Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

    Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

    Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen            
    • Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
      oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
      nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen

    Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
    Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Die zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Bundesland. Eine Übersicht finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

    Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen führt die

    • IHK Limburg die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
    • IHK Wiesbaden die Erlaubniserteilung auch für die IHK Darmstadt und die IHK Hanau durch.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main

    Aktuelles

    Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
    Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.

    Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.

    Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 90

    63067 Offenbach am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
    Anzahl der Stellplätze: 117
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
      • Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
    • Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
    • Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
      Linien:
      • Bus: Linie 103, 120 oder X97
      • S-Bahn: Linie Linie 16
    • Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
      Linien:
      • Bus: Linie 103 oder 120

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 8207-0

    Telefax: 069 8207-199

    E-Mail: service@offenbach.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:   
      • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:  Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) 
    • Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungsnachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) 
    • Bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Hauptfirmensitz befindet 
    • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs 

    Formulare

    • Formulare:
      Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
    • Ggf. Onlineverfahren möglich
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
    • geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
    • Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich

    Verfahrensablauf

    Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.

    • Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post

    Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen .

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genossenschaftsanteile, Produktkategorien, KWG-Erlaubnis, Kreditwesen, Investment, Partiarische Darlehen, Anlageberatung, Nachrangdarlehen, Anlageberater, Finanzanlagenberatung, Offenes Investmentvermögen, Vermittler von Finanzanlagen, Finanzanlagenvermittlung, Finanzanlagenvermittlererlaubnis, Vermögensanlage, geschlossene Fonds, Finanzvertrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de