Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Fachabteilung Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Urberach
Linien:- Bus: Linie Linie U
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN
Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr
Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr von 07:00 - 12:00 Uhr
TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG
Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr
Fr von 08:00 - 12:00 Uhr
TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG
Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711
Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710
Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712
Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720
Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713
Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714
Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715
Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716
EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719
Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20
Kontakt
Telefon: 06074 911-0
Telefax: 06074 911970
E-Mail: strassenverkehr@roedermark.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Gaststättenbetrieb, außerhalb, im Freien, Gaststättenerlaubnis, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättengewerbe, Gaststättengestattung, Gastronomie, Gaststättenkonzession, Gaststätte