Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

    Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

    Wenn für Sie eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. 
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 4 - 8

    63322 Urberach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkstreifen direkt vor dem Rathaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: weitere Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Urberach
      Linien:
      • Bus: Linie Linie U

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911888

    E-Mail: service@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreuer oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
    • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
    • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Befreiung, ePA, Einwilligungsunfähigkeit, Ausweis, einwilligungsunfähig, nPA, Personalausweis, Handlungsunfähigkeit, betreute Person, elektronischer Personalausweis, Ausweispflicht, PA, handlungsunfähig, Personaldokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English