elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Hier erhalten Sie Informationen zur Änderungen der PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises.
    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause oder
    • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

    In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

    • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
    • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
    • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
    • die PIN blockiert ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 4 - 8

    63322 Urberach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkstreifen direkt vor dem Rathaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: weitere Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Urberach
      Linien:
      • Bus: Linie Linie U

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911888

    E-Mail: service@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Perser, neu, PA, Online-Ausweisfunktion, ePA, neuer Personalausweis, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, nPA, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English