Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen

    Beschreibung

    Damit während einer städtebaulichen Sanierung keine tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen erfolgen, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können, unterliegen bestimmte Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einem Genehmigungsvorbehalt.

    Es bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    • die Errichtung, Änderung, Umnutzung oder Beseitigung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen,
    • die Vornahme erheblicher oder wertsteigernder Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
    • schuldrechtliche Vertragsverhältnisse über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes (insbesondere Miete und Pacht),
    • die Veräußerung eines Grundstücks sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags ,
    • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. einer Hypothek) sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags,
    • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast oder
    • die Teilung eines Grundstückes.

    Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Ist dies der Fall, so wird diese allgemeine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

    Keiner Genehmigung bedürfen

    • Vorhaben, an denen die Gemeinde oder der Sanierungsträger beteiligt ist,
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge,
    • Vorhaben, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes genehmigt wurden,
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Landesverteidigung und
    • der Erwerb von Grundstücken, die in ein Verfahren nach § 38 BauGB einbezogen sind, durch den Bedarfsträger.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Rödermark - Fachbereich 6 Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieburger Straße 13-17

    63322 Rödermark

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz für Brautpaare
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Tiefgarage Kulturhalle
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Kurzeitparkplätze vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Reinigung)
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Reinigung)
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Dieburger Straße 13-17
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kurzzeitparkplätze Parkplatz Glockengasse
    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Trinkbrunnenstraße (vor Schule)
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze Glockengasse
    Anzahl der Stellplätze: 13
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Telefon: 06074 911-0

    Telefax: 06074 911-333

    E-Mail: fb_bl@roedermark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Gemeinde muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages entscheiden. Die Frist kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

    Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss die Bauaufsichtsbehörde spätestens 2 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden. In diesem Fall kann die Frist um höchstens 2 Monate verlängert werden. Auch hier gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

    Kosten

    Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 25.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Substanzschwäche, Bauwerke, Baugrundstücke, Funktionsschwäche, Baugesuch, Bauplanungsrecht, Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan, Sanierungsverfahren, Baugenehmigung, Bauplanung, Baugesetzbuch, städtebauliche Missstände, Baustellen, Baumaßnahme, Bauplan, Baurecht, Bauverfahren, Baubewilligung, Bauvorhaben, Bauleitplan, Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Baustellengenehmigung, Bauwesen, Sanierungsgebiet, Bauantrag, Baubehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de