Gewerbeummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Telefon: 06104 703-0
Telefax: 06104 703-8888
E-Mail: info@obertshausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Formulare
Gewerbeummeldung
Stichwörter
Ordnungsamt
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeummeldung, Ummeldung, Gewerbe