Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hugenottenalle
Linien:- Bus: Linie 51
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.,08:30 Uhr bis 16.30 Uhr
Mi. von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr. von 08.30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 241-561
Telefax: 06102 241-677
E-Mail: wahlamt@stadt-neu-isenburg.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Landtagswahl, Wahlhelfer, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Ehrenamt, Stimmzettel, Wahllokal, Kommunalwahl, Wahlleiter