Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich BewilligungOnline erledigen

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Steuerungsunterstützung, Organisation & Kreisorgane - Förderung des Ehrenamtes, Sport & Kultur - Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-1060

    Telefax: 06074 8180-1070

    E-Mail: ehrenamt@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachbereich Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 152

    63263 Neu-Isenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hugenottenhalle
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06102 747415

    Telefax: 06102 38177

    E-Mail: Kulturamt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Unterstützung, Zuwendungen, Förderung, Verein, Kommune, Gemeinschaft, Beihilfe, Auszahlung, Gemeinde, Kultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English