Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Hinweise für Neu-Isenburg: Abfallberatung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4106
Telefax: 06074 8180-4910
E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Schließmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4133
Internet
Stadt Neu-Isenburg - Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürozeiten:
Mo-Do: 07.30 - 16.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 37020
Telefax: 06102 3702499
E-Mail: kontakt@dlb-aoer.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
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