Hauswirtschaftshilfe
Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen.
Beschreibung
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
- bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
- bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
- bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
- bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.
Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2238
Telefax: 06074 8180-3918
E-Mail: soziale-leistungen@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Brandner
Frau Eisel
Frau Hilka
Frau Agovic
Herr Groß
Frau Günther
Frau Haustein-Flick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2186
Frau Roters
Herr Schrader
Herr Storz
Frau Tiemann
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
ambulanter Pflegedienst, Pflegesachleistung, häusliche Pflegehilfe, hauswirtschaftliche Versorgung, Grundpflege