Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Friedhofszweckverband

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuhöfer Straße 105

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do: 08.00 Uhr-12.00 Uhr
    Mo-Do: 14.00 Uhr-16.00 Uhr
    Fr: 08.00 Uhr-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 73150

    Telefax: 06102 731533

    E-Mail: info@friedhofszweckverband.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Steinmetz, Grabmal errichten, Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English