Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Friedhofszweckverband

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuhöfer Straße 105

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do: 08.00 Uhr-12.00 Uhr
    Mo-Do: 14.00 Uhr-16.00 Uhr
    Fr: 08.00 Uhr-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 73150

    Telefax: 06102 731533

    E-Mail: info@friedhofszweckverband.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Friedhof, Grabstelle, vergeben, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English