Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.

    Beschreibung

    Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.

    Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Gravenbruch

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Gravenbruch

    Öffnungszeiten

    Montag,Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 5477

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Zeppelinheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Zeppelinheim

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 691069

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Fristen

    Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adresse, Reisepass ändern, Reisepass Änderung, Wohnort, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de