Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.

    Beschreibung

    Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Standesamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    (Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-341

    Telefax: 06102 241-834

    E-Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus

    Voraussetzungen

    • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder - im Verhinderungsfall - eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.

    Kosten

    Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bundeswehr, Nachbeurkundung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Marine, Sterbefall im Ausland, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Bundesflagge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de