Sperrbezirk

    Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

    Beschreibung

    Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

    Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

    Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

    Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

    In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
     

    Hinweise für Neu-Isenburg: Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

    Zuständigkeit

    • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
    • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
       

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    (Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-300

    Telefon: 06102 241-338

    E-Mail: sicherheit@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51
    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-6100(Servicetelefon -5116)

    Telefax: +49 6151 12-5147

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrbezirksverordnung, Prostitutionsgesetz, Sperrgebiet, Prostitution, sittenwidrig, sexuelle Dienstleistungen, Bordell, Sperrbezirk, Dirne, Sittenwidrigkeit, Prostituierte, Dirnenlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English