Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

    Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)

    Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

    Beschreibung

    - Das Ursprungszeugnis spielt eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
     
    - zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
    - Kontrolle der Warenströme
    - Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
    - Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
    - zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
    - im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
    - Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
    - Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
    - Kundenwunsch
    - Akkreditiv
    - In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

    Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main

    Aktuelles

    Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
    Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.

    Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.

    Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 90

    63067 Offenbach am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
    Anzahl der Stellplätze: 117
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
      • Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
    • Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
    • Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
      Linien:
      • Bus: Linie 103, 120 oder X97
      • S-Bahn: Linie Linie 16
    • Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
      Linien:
      • Bus: Linie 103 oder 120

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 8207-0

    Telefax: 069 8207-199

    E-Mail: service@offenbach.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
    - Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
    - Lieferantenerklärungen
    - Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    - Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im HWK-Bezirk haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.

    - In der Regel erfolgt die Antragstellung elektronisch

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Ausstellung erfolgt online
    • Benennung des UZ-Admins und ggf. Stellvertreters für das Unternehmen per Mail (Betreff "UZ-Admin")
    • Anmeldung und, wenn nötig, Registrierung weiterer Antragsteller im Unternehmen

    Bearbeitungsdauer

    Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.

    Kosten

    • Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
    • Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHKs

    Hinweise (Besonderheiten)

    Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Ausnahme: Bundesverwaltungsamt (BVA).

    Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.

    Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.

    Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Ursprungszeugnis HWK, Exportbescheinigung, Einfuhr, Export

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English