Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdienende

    Sozial bedürftige Menschen können ein ermäßigtes Ticket für öffentliche Verkehrsmittel erwerben. 

    Beschreibung

    Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen "Pass für Geringverdienende (z. B. "Frankfurt-Pass) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

    Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

    • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
    • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
    • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 3

    63533 Mainhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen. Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06182 8900-0

    Telefax: 06182 8900-77

    E-Mail: rathaus@mainhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass für Geringverdiener, Pass, Geringverdiener, Bad-Homburg-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English