Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4930
E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Aktas
Frau Avci
Frau Ayyoub
Frau Bals
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Haustein
Frau Husovic
Frau Menzel
Herr Neun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
Fax: 06074 8180-94329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Treber
Frau Yancar
Internet
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4932
E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Hünert
Frau Richter
Internet
Gemeinde Mainhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen. Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06182 8900-0
Telefax: 06182 8900-77
E-Mail: rathaus@mainhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbeanlage, Straßenwerbung, Werbung, Werbeplakat, Marketing, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Anlagen der Außenwerbung