Grundstücksteilung GenehmigungOnline erledigen

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

    Online-Dienste

    Erteilung der Teilnahmevollmacht - Bauantragsverfahren und Bauleiter

    ID: L100001_387297857

    Beschreibung

    Um am digitalen Baugenehmigungsverfahren im Kreis Offenbach teilzunehmen, wird eine Teilnahmevollmacht benötigt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Teilungsgenehmigung

    ID: L100001_387297863

    Beschreibung

    Im Rahmen des digitalen Bauantragsverfahrens kann eine Teilungsgenehmigung beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-4344

    Telefax: 06074 8180-4930

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Telefon: 06074 8180-4344

    Telefax: 06074 8180-4932

    E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lagepläne, Lageplan, Teilung Grundstück, Grundstück, Kataster, Liegenschaftskataster, Geodaten, Teilungsgenehmigung, Geoinformationen, Änderung Grundstücksgrenze, Grundstücksteilung, Teilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English