Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 3

    63533 Mainhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen. Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06182 8900-0

    Telefax: 06182 8900-77

    E-Mail: rathaus@mainhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 3

    63533 Mainhausen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr
    Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr
    Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen.
    Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06182 8900-0

    Telefax: 06182 8900-40

    E-Mail: buergerservice@mainhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personalausweis, Änderung, Perso, PA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perso ändern, ändern, nPA, Meldeadresse, Identitätsnachweis, ePA, Neuer PA, Adresse, Personalausweis Änderung, Elektronisch, Anschrift, Adressinformationen, Wohnsitz, Personaldokument, Ausweis ändern, nPA, Ausweis, neu, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de