Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4106
Telefax: 06074 8180-4910
E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Schließmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4133
Internet
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Zimmerstraße
Linien:- Bus: Linie Zimmerstraße
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontaktperson
Kasse
Fax: +49 6103 203-718
Telefon Festnetz: +49 6103 203-236
Telefon Festnetz: +49 6103 203-280
Telefon Festnetz: +49 6103 203-224
E-Mail: dg332@langen.de
Steuern
Telefon Festnetz: +49 6103 203-221
Fax: +49 6103 203-718
Telefon Festnetz: +49 6103 203-222
Telefon Festnetz: +49 6103 203-223
E-Mail: Ref332@langen.de
Formulare
Antrag auf Gebührenrückerstattung gemäß § 17 der Abfallsatzung - Erstattung für Kinderreiche
Antrag auf Gebührenrückerstattung gemäß § 19 der Abfallsatzung - Billigkeitsregelung
Formulare
Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung Abfallgebühren (Müllgebühren)
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung Abfallgebühren (Müllgebühren)
Kosten
Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung der zentralen Leistung Abfallgebühren (Müllgebühren)
Gebührensätze lt. Abfallsatzung
Zahlungsweisen:
- Abbuchung
- Barzahlung
- Electronic cash: EC- Karte mit PIN
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Entsorgung, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühren, HMUKLV, kommunale Abgaben, Müllpreise, Abfallgebühr, Abfall, Müll