Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Südliche Ringstraße 80

    63225 Langen (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Rathaus
    • Haltestelle: Zimmerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Zimmerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr
    Freitag geschlossen

    Kontaktperson

    • Standesamt

      Telefon Festnetz: +49 6103 203-374

      Fax: +49 6103 203-722

      Telefon Festnetz: +49 6103 203-371

      Telefon Festnetz: +49 6103 203-373

      Telefon Festnetz: +49 6103 203-372

      E-Mail: Standesamt@Langen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Bestattung, Tod, Leichenverordnung, Leichenüberführung, Leichnam, Leiche, Leichenhalle, Beerdigung, Bestattungsinstitut, Leichenaufbewahrung, Totenschein, Sterbefall, Überführung, Feuerbestattung, Leichenwesen, Seebestattung, Feuerbestattungsgesetz, tot, Leichenwagen, Bestatter, Beerdigungsinstitut, Leichenausgrabung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English