Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

    Unterrichtung oder Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

    Beschreibung

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

    Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern.

    Es spielt keine Rolle, bei welcher Industrie- und Handelskammer an einem Unterrichtungsverfahren teilgenommen wurde; die ausgestellten Teilnahmebescheinigungen haben bundesweite Gültigkeit. Gleiches gilt für die Sachkundeprüfung .

    Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen bieten in Hessen die Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Lahn-Dill, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Fulda und Kassel an. Für die Industrie- und Handelskammern Wiesbaden und Darmstadt bietet die IHK Frankfurt am Main die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an. Für die Industrie- und Handelskammern Gießen-Friedberg und Limburg bietet die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill die Sachkundeprüfung und Unterrichtung an.
    Die Industrie- und Handelskammer Offenbach bietet nur das Unterrichtungsverfahren an. Die Sachkundeprüfung nimmt die Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main für die Industrie- und Handelskammer Offenbach ab.

    Die Anmeldung für die Unterrichtung oder Prüfung erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern direkt. Dies ist Bundesweit möglich. Die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung kann schon vor Antragstellung beim Ordnungsamt absolviert werden.
     

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main

    Aktuelles

    Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
    Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.

    Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.

    Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 90

    63067 Offenbach am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
    Anzahl der Stellplätze: 117
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
      • Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
    • Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
    • Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
      Linien:
      • Bus: Linie 103, 120 oder X97
      • S-Bahn: Linie Linie 16
    • Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
      Linien:
      • Bus: Linie 103 oder 120

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 8207-0

    Telefax: 069 8207-199

    E-Mail: service@offenbach.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
    • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

    Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

    Fristen

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sicherheitskraft, Bewacherregister, Bewachungsgewerbe, § 34a GewO, Unterrichtung, Bewachung, Security, 34a, Wachpersonal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de