Wahlhelfer VerpflichtungOnline erledigen

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Wahlhelferin/Wahlhelfer (Anmeldung)

    ID: L100001_401982597

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    E-Mail: sekretariat@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heusenstamm - Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    Telefax: 06104 607-1280

    E-Mail: wahlen@heusenstamm.de

    Kontaktperson

    • Herr Karl-Heinz Kühnle

      Telefon Festnetz: 06104 607-1130

    • Herr Hendrik van Eck

      Telefon Festnetz: 06104 607-1131

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English