Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    E-Mail: sekretariat@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heusenstamm - Bauhof/Wertstoffhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembrücker Straße 8

    63150 Heusenstamm

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rembrücker Straße/Ostend
      Linien:
      • Bus: Linie OF-30

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Freitag: 7.30 bis 11.30 Uhr Samstag: 9 bis 11 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 80244-0

    Telefax: 06104 80244-2216

    E-Mail: bauhof@heusenstamm.de

    Kontaktperson

    • Frau Cristina Garcia (Leiterin)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtreinigung, Schnee räumen, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schmutz, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Müllabfuhr, Reinigung, Straßenreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English