Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbeummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

    Online-Dienste

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe an-, um- und abmelden

    ID: L100001_384102391

    Beschreibung

    Sie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen: Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen) Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), an denen nur natürliche Personen beteiligt sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, auch gemeinnützige gGmbH) Unternehmergesellschaften (UG auch haftungsbeschränkt) Offene Handelsgesellschaften (OHG), an denen nur natürliche Personen beteiligt sind Gemäß §14 Abs. 1 GewO muss die Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug oder Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an Ihr Gewerbeamt übermitteln. Sie benötigen gegebenenfalls folgende Unterlagen, welche am Ende der Erfassung hochgeladen werden müssen: Registerauszug vorliegende Erlaubnisse vorliegende Handwerkskarten vorliegende Aufenthaltstitel vorliegende Vertretungsvollmacht Kopie Personaldokument (Text: ekom21) Für eine Gewerbeanzeige entstehen Gebühren. Mehr Details sowie zur An-, Um- und Abmeldung über folgenden Link.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Heusenstamm - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    Telefax: 06104 607-1281

    E-Mail: ordnungsamt@heusenstamm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    GewA 2 Gewerbe-Ummeldung

    Weitere Informationen

    Das Gewerbeamt erteilt die Gewerbezentralregisterauskunft ausschließlich bei juristischen Personen. Für die Gewerbezentralregisterauskunft bei natürlichen Personen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeummeldung, Ummeldung, Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English