Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    E-Mail: sekretariat@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heusenstamm - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      Linien:
      • S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr Dienstag: 7 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12.30 Uhr Samstag: 9 bis 11 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06104 607-0

    Telefax: 06104 607-1280

    E-Mail: buergerbuero@heusenstamm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro erteilt die Gewerbezentralregisterauskunft ausschließlich bei natürlichen Personen. Für die Gewerbezentralregisterauskunft bei juristischen Personen wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de