Ausbildungsdauer Verkürzung

    Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung

    Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.

    Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

    Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

    • der Besuch einer Berufsschule,
    • eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).

    Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.

    Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Zuständige Kammern,
    • Agentur für Arbeit
    • Jobcenter

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main

    Aktuelles

    Als Ihr Dienstleister für die regionale Wirtschaft sind wir für Informationen, Kontakte und Lösungen zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen Ihres unternehmerischen Alltags, ermöglichen Geschäftskontakte, helfen bei Rechtsfragen, dem Einstieg in das internationale Geschäft, informieren über Förderprogramme und Möglichkeiten, bieten Weiterbildungen und Seminare und sichern die Qualität der beruflichen Ausbildung.

    Beschreibung

    Wir sind Ihre Industrie- und Handelskammer für Stadt und Kreis Offenbach. Wir sind der Dienstleister für Unternehmer und Unternehmerinnen der regionalen Wirtschaft sowie Partner und Fürsprecher. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sind fachkundige Partner in wirtschaftlichen Fragen für Ministerien, Gerichte und Behörden. Gleichzeitig übernehmen wir auch staatliche und hoheitliche Aufgaben.
    Damit wir objektiv und unabhängig für Sie agieren können, hat der Gesetzgeber Ihre Mitgliedschaft durch das Gesetz eingeführt. Alle Unternehmen aus Industrie-, Handel- und Dienstleistungsgewerbe in Stadt und Kreis Offenbach sind Mitglied in unserer IHK.

    Unser oberstes Gremium ist die IHK-Vollversammlung. Dieses Unternehmensparlament wird alle fünf Jahre durch die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach gewählt. In dieser Unternehmervertretung befinden sich ausschließlich unsere Mitgliedsbetriebe. Sie bestimmen die grundsätzliche Richtung Ihrer IHK und wählen das Präsidium.

    Wir vertreten das Gesamtinteresse unserer ca. 35.000 Mitgliedsunternehmen mit etwa 176.000 beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zu unserem Kammerbezirk gehören: Stadt Offenbach am Main, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen (Hessen), Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 90

    63067 Offenbach am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Tiefgarage der IHK Offenbach am Main
    Anzahl der Stellplätze: 117
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof Offenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 102, 104,106, 41, 551, X 83, X 97
      • Regionalbahn: Linie diverse Regionalzüge
    • Haltestelle: S-Bahn-Haltestelle Ledermuseum
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S1, S2, S8, S9
    • Haltestelle: Straßenbahn-Haltestelle Offenbach Stadtgrenze
      Linien:
      • Bus: Linie 103, 120 oder X97
      • S-Bahn: Linie Linie 16
    • Haltestelle: Busstation Ludwigstraße / Ledermuseum
      Linien:
      • Bus: Linie 103 oder 120

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 8207-0

    Telefax: 069 8207-199

    E-Mail: service@offenbach.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
      • Abschlusszeugnis
      • Zertifikat

    Voraussetzungen

    • berufliche Vorbildung

    Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

    Die zuständige Kammer entscheidet darüber:

    • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
    • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
    • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

    Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt am 01.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Berufsgrundbildungsjahr, BVJ, Anrechnung von Ausbildungszeiten, BGJ, Anrechnungsverordnung, Berufsvorbereitungsjahr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de