Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dreieich - Steuern und Gebühren

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

    Kontakt

    E-Mail: steuern@dreieich.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dreieich: Abwassergebühr

    Details können Sie der  "Entwässerungssatzung"  der Stadt Dreieich entnehmen.

    Sie finden die komplette Satzung auf der Homepage der Stadt Dreieich unter dem Menüpunkt "Download & Stadtrecht", 7 . Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung, 7.3 Entwässerungssatzung.

    Hinweise für Dreieich: Entwässerungssatzung

    Details können Sie der "Entwässerungssatzung" der Stadt Dreieich entnehmen.

    Sie finden die komplette Satzung auf der Homepage der Stadt Dreieich unter dem Menüpunkt "Download & Stadtrecht", 7 . Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung, 7.3 Entwässerungssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Wasserverbrauch, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English