Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AÖR
Adresse
Hausanschrift
63303 Dreieich
(Der Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AÖR befindet sich in: Offenbacher Straße 174 63263 Neu-Isenburg)
Kontakt
Telefon: 06102 7810
Internet
Kreis Offenbach - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4106
Telefax: 06074 8180-4910
E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Herr Schließmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4133
Internet
Gemeinde Dreieich - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06103 601-476
Telefon: 06103 601-478
Telefon: 06103 601-479
Telefon: 06103 601-481
Telefax: 06103 601-485
Gemeinde Dreieich - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Kontakt
E-Mail: steuern@dreieich.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Hinweise für Dreieich
1100 l Container bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 207.30 EUR
120 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 22.60 EUR
240 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 45.20 EUR
770 l Container bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 145.10 EUR
1100 l Container bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 414.60 EUR
770 l Container bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 290.20 EUR
60 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 11.30 EUR
80 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 15.10 EUR
240 l Tonne bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten: Gebühr 90.40 EUR
Hinweise für Dreieich: Abfallgebühren
120 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 22,60 €
770 l Container bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 145,10 €
240 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 45,20 €
770 l Container bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 290,20 €
60 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 11,30 €
80 l Tonne bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 15,10 €
1100 l Container bei vierzehntäglicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 207,30 €
240 l Tonne bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 90,40 €
1100 l Container bei wöchentlicher Leerung. Die Gebühren sind monatlich zu entrichten
Gebühr: 414,60 €
Gebühr: 22,60 €
Gebühr: 145,10 €
Gebühr: 45,20 €
Gebühr: 290,20 €
Gebühr: 11,30 €
Gebühr: 15,10 €
Gebühr: 207,30 €
Gebühr: 90,40 €
Gebühr: 414,60 €
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Müllgebühren, Abfall, Müllgebühr, Abfallgebühr, Müll, Entsorgung, Abfallpreise, Müllpreise, HMUKLV, kommunale Abgaben