Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dreieich - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Samstags (1. und 3. eines Monats):

    08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06103 601-118

    Telefon: 06103 601-119

    E-Mail: buergerbuero@dreieich.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dreieich - Ortsgericht I (Buchschlag und Sprendlingen)

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 45

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 11.00 Uhr

    Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06103 601-281

    E-Mail: ortsgericht@dreieich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dreieich - Ortsgericht III (Offenthal)

    Adresse

    Postanschrift

    Friedhofstraße 1a

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Mittwoch 19:00 - 20:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06103 953605

    E-Mail: holger.zimmer.offenthal@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Dreieich - Ortsgericht II (Dreieichenhain und Götzenhain)

    Adresse

    Postanschrift

    Bleiswijker Straße 2

    63303 Dreieich

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Am 27. und 29. Februar 2024 finden keine Sprechzeiten des Ortsgerichts II im Bürgertreff in Götzenhain statt.

    Kontakt

    Telefon: 06103 5098362

    E-Mail: ursula.hubert@dreieich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

    Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.

    Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
     

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Kirchenaustritt, Kirche, Religion, Konfession, Katholisch, Kirchensteuer, Religionsgemeinschaft, Kircheneintritt, Evangelisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English