Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-4344
Telefax: 06074 8180-4930
E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Siebrecht
Frau Treber
Internet
Gemeinde Dreieich - Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hauptstr. 45
Postfach
63303 Dreieich
Kontakt
Telefon: 06103 601-200
E-Mail: ellen.grohe@dreieich.de
E-Mail: marion.huebner@dreieich.de
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umbau, Altenwohnung, Mietwohnungen, Förderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung