Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Dreieich - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstags (1. und 3. eines Monats):
08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06103 601-118
Telefon: 06103 601-119
E-Mail: buergerbuero@dreieich.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass