Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht ErteilungOnline erledigen

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienst

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    ID: L100001_383642949

    Beschreibung

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder ein Ablaufende zu verlängern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Dietzenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Helmpflicht, Verbote Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Anschnallpflicht, Helmtragepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Gebote Verkehr, Ausnahmegenehmigung Verkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de